Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen, zu denen ALUXVERA Beratung, Lieferung und Montage von Fenster-, Sonnenschutz- und Terrassenlösungen erbringt.
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen AluxVera UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Arif Yildirim, Bahnstraße 50–52, 44793 Bochum (nachfolgend „ALUXVERA“ oder „wir“) und unseren Kunden über Lieferung und Montage von Fenster-, Terrassenüberdachungs- und Sonnenschutzlösungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ALUXVERA deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.Vertragspartner
Vertragspartner ist:
AluxVera UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführer: Arif Yildirim Bahnstraße 50–52 44793 Bochum Deutschland Telefon: 0162 3101787 E-Mail: info@aluxvera.deVertragspartner auf Kundenseite können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.
3.Leistungsangebot
ALUXVERA bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Planung, Lieferung und Montage von maßgefertigten Fenstern,
- Planung, Lieferung und Montage von Terrassenüberdachungen und Glas-Systemen,
- Lieferung und Montage von Plissees, Insektenschutz und weiteren Sonnenschutzsystemen,
- kostenlose Vor-Ort-Beratung und Aufmaß nach Terminvereinbarung.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag zwischen ALUXVERA und dem Kunden.
4.Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt in der Regel wie folgt zustande:
- Der Kunde stellt eine Anfrage (z. B. per Telefon, E-Mail, Kontaktformular oder im Rahmen der Vor-Ort-Beratung).
- ALUXVERA erstellt auf Basis der besprochenen Anforderungen ein schriftliches Angebot.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich (z. B. per Unterschrift, E-Mail-Bestätigung) annimmt.
Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Bestätigung durch ALUXVERA und können eine Anpassung von Preisen und Ausführungsfristen nach sich ziehen.
5.Preise & Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- Ein angemessener Teilbetrag kann als Anzahlung vor Beginn der Fertigung bzw. Montage verlangt werden.
- Der Restbetrag ist nach Abnahme bzw. Fertigstellung der Leistungen fällig.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnkosten geltend gemacht werden.
6.Lieferung, Montage & Zugang
Liefer- und Ausführungstermine werden mit dem Kunden abgestimmt und nach bestem Wissen und Gewissen eingehalten. Soweit nicht ausdrücklich ein fixer Termin zugesagt ist, handelt es sich um unverbindliche Zeitangaben.
ALUXVERA setzt für die Montage eigene, eingespielte Montageteams ein. Der Kunde stellt sicher, dass am vereinbarten Termin:
- der Zugang zum Gebäude bzw. Montageort gewährleistet ist,
- Baustelle und Arbeitsbereich frei zugänglich und vorgearbeitet sind (z. B. Entfernen alter Bauteile, sofern nicht beauftragt),
- ausreichende Stromversorgung und ggf. Lagerflächen zur Verfügung stehen.
Bei nicht von ALUXVERA zu vertretenden Verzögerungen (z. B. fehlender Zugang, bauseitige Probleme) können Mehraufwände gesondert berechnet werden.
7.Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, ALUXVERA alle für Planung und Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, insbesondere:
- korrekte Angaben zu Maßen, Bauzustand und baulichen Besonderheiten (soweit nicht durch ALUXVERA gemessen),
- Hinweise auf Leitungen, Installationen oder sonstige Risiken im Montagebereich,
- ggf. notwendige behördliche Genehmigungen, soweit diese in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehrkosten, trägt der Kunde die daraus entstehenden Nachteile, soweit er diese zu vertreten hat.
8.Abnahme
Nach Fertigstellung der Montageleistungen erfolgt eine gemeinsame Sichtprüfung. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel bei der Abnahme anzuzeigen.
Erfolgt die Abnahme nicht unmittelbar vor Ort, kann ALUXVERA eine angemessene Frist zur Erklärung der Abnahme setzen. Ist der Kunde Verbraucher, weisen wir ihn mit der Fristsetzung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten bzw. nicht verweigerten Abnahme hin (§ 640 Abs. 2 BGB). Erfolgt innerhalb der Frist keine konkrete Mängelrüge und nutzt der Kunde die Leistung, gilt die Abnahme als erfolgt, sofern die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß sind.
9.Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach deutschem Recht. Maßgeblich ist die jeweils gesetzliche Verjährungsfrist:
- Bei Arbeiten an einem Bauwerk (z. B. fest eingebaute Fenster und Terrassenüberdachungen) beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
- Bei sonstigen Leistungen und beweglichen Sachen gilt die gesetzliche Frist von in der Regel zwei Jahren.
Bei berechtigten Mängelansprüchen hat ALUXVERA zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften Minderung oder Rücktritt verlangen sowie Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 10.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere:
- bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Bedienung oder eigenmächtige Veränderung durch den Kunden entstehen,
- bei natürlichen Verschleißerscheinungen (z. B. Dichtungen),
- wenn vom Hersteller vorgegebene Wartungs- oder Pflegehinweise nicht beachtet wurden.
10.Haftung
ALUXVERA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ALUXVERA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet ALUXVERA bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ALUXVERA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
11.Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum von ALUXVERA.
Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Waren nicht zulässig.
12.Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder Online-Formular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einer Vor-Ort-Beratung beim Kunden, § 312b BGB) geschlossen wurde.
Die Einzelheiten – einschließlich Widerrufsfrist, Folgen des Widerrufs und Muster-Widerrufsformular – sowie die Ausnahme für maßgefertigte Ware (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
Bei maßgefertigten Produkten (individuell für Ihr Objekt produzierte Fenster, Terrassenüberdachungen, Plissees etc.) besteht in der Regel kein Widerrufsrecht.
13.Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
14.Streitbeilegung
ALUXVERA ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
15.Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Kunde Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von ALUXVERA in Bochum.
16.Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Mai 2026